Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Es wurde die Erstaufforstung von ca. 4,2 ha Wald in Bissendorf, Gemarkung Grambergen, beantragt. Nach der Vorprüfung ist eine UVP für das genannte Vorhaben aus den folgenden Gründen erforderlich: Die Flächen befinden sich in der Schutzzone III A des Wasserschutzgebietes Westerhausen/Föckinghausen/Oldendorf. Gemäß §§ 1 Nr. 1 und 2 Abs. 1 in Verbindung mit der Anlage 1 Nr. 1b der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO) unterliegt der Grünlandumbruch in der Schutzzone III A eines Wasserschutzgebietes einem Genehmigungsvorbehalt der Unteren Wasserbehörde. Da aus dem Umbruch der Grasnarbe wesentliche Nährstoffschübe resultieren können, können ohne das Vorliegen einer Genehmigung erhebliche Umweltauswirkungen auf das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser können somit nicht ausgeschlossen werden. Eine UVP ist erforderlich. Diese Bekanntgabe ist gem. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Osnabrück, den 10.09.2020 Landkreis Osnabrück Fachdienst Umwelt Die Landrätin i. A. Olschewski
UVP-Kategorie
Raumbezug
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