Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wurde durch die Vorhabensträgerin zurück gezogen. Es erfolgt keine weitere Gewässerbenutzung (Sümpfung). Der Antrag umfasst folgende Gewässerbenutzungen: - Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 WHG) entlang bereits bestehender Sümpfungsbereiche in einer Höhe von max. 10 Mio. m³/a - Einleitung des gehobenen Grundwassers in Gewässer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) über die bereits bestehenden Einleitstellen im Nordgrabenableitungssystem – Grubenwasserableiter 2 sowie über die Einleitstellen im Nordrandschlauch Die Gewässerbenutzungen dienen der Gewährleistung der geotechnischen Sicherheit der Uferböschungen während der Zeit der Flutung des Cottbuser Ostsee. Die Sümpfung wird sukzessive reduziert. Die Erlaubnis wurde vorsorglich für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2030 beantragt, damit auch im Fall der Verzögerung der Flutung ein geregelter Ablauf der Wiedernutzbarmachung gewährleistet werden kann. Von den Auswirkungen des Vorhabens sind die Gebiete der Stadt Cottbus, des Amtes Peitz sowie der Gemeinde Neuhausen/Spree betroffen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Inselstraße 26
03046 Cottbus
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: lbgr@lbgr.brandenburg.de
Telefon: +49 355 48640 0
Fax: +49 355 48640 110
URL: www.lbgr.brandenburg.de