Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag der KWM Öko-Energien GmbH, Mausdorf 59, 91448 Emskirchen zur Errichtung und zum Betrieb eines Flüssiggas-Lagertankes auf dem Grundstück 103/5, Gemarkung Mausdorf, vor. Im Zuge der geplanten und derzeit im gleichen Verfahren zur Genehmigung stehenden Errichtung einer Klärschlammtrocknungsanlage auf dem Gelände der Biogasanlage Mausdorf soll ein Gasbrenner errichtet werden, der im Falle eines Engpasses bei der Versorgung mit Trocknungswärme durch die BHKW der Biogasanlage eingesetzt werden soll. Der Gasbrenner wird mit Propan betrieben, das in einem unterirdischen, mit Erdreich überschütteten Flüssiggastank gelagert werden soll, der eine max. Lagerkapazität von 29,4 t besitzt. Der Tank hat ein Volumen von ca. 62 cbm und ist mit seiner Lagerkapazität von <30 cbm nach Nr. 9.1.1.2 Anh. 1 4. BImSchV eigenständig immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig – im vereinfachten Verfahren. Biogasanlage, Klärschlammtrocknung und Gaslagerung befinden sich auf dem gleichen Betriebsgrundstück und sind umgeben von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen der Fa. Weiler sowie einem Fußballplatz. Nach Einschätzung der im Verfahren beteiligten Fachstellen werden bei Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb des Flüssiggaslagertankes erhoben. Der Gastank selbst wird ungefähr zur Hälfte eingegraben und durch Anschüttung von Erdreich komplett überdeckt. Besondere Gefahren und Risiken sind bei bestimmungsgemäßem Betrieb mit der Anlage nicht verbunden. Im Einwirkungsbereich der Anlage liegen keine besonderen örtlichen Gegebenheiten im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG i.V.m. Anlage 3 Nummer 2.3 zum UVPG. Es sind weder Schutzgebiete, noch Biotope oder Naturdenkmäler, Denkmäler oder Bodendenkmäler vorhanden, und es handelt sich auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte Ergebnis der Vorprüfung: Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist (§ 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG).

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

19.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung_UVP_Flüssiggaslager ( Bekanntmachung_UVP_Flüssiggaslager.pdf )