Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Bezirk Schwaben betreibt an der Kammel das o.g. Wasserkraftwerk (Fl.-Nrn. 1535/4, 1535/6, Gemarkung Langenhaslach; Fl.-Nrn. 105/14, 105/5 Gemarkung Behlingen). Die hierfür vom Landratsamt Günzburg erteilte wasserrechtliche Bewilligung vom 10.09.1990 ist bis 31.12.2022 befristet, weshalb beantragt wurde, die Gewässerbenutzung neu zu bewilli-gen. Das Landratsamt Günzburg führt deshalb ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren nach §§ 8 u. 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.V.m. Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch. Die Stauhöhe, der Wasserabfluss und die sonstigen wasserwirtschaftlichen und technischen Daten der Stau- und Triebwerksanlage sollen nicht verändert werden. Das Landratsamt führt auch eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Datum der Entscheidung
28.02.2022