Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Bezirk Schwaben betreibt an der Kammel das o.g. Wasserkraftwerk (Fl.-Nrn. 1535/4, 1535/6, Gemarkung Langenhaslach; Fl.-Nrn. 105/14, 105/5 Gemarkung Behlingen). Die hierfür vom Landratsamt Günzburg erteilte wasserrechtliche Bewilligung vom 10.09.1990 ist bis 31.12.2022 befristet, weshalb beantragt wurde, die Gewässerbenutzung neu zu bewilli-gen. Das Landratsamt Günzburg führt deshalb ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren nach §§ 8 u. 11 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i.V.m. Art. 69 Satz 2 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) und Art. 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) durch. Die Stauhöhe, der Wasserabfluss und die sonstigen wasserwirtschaftlichen und technischen Daten der Stau- und Triebwerksanlage sollen nicht verändert werden. Das Landratsamt führt auch eine allgemeine Vorprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Günzburg

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de
Telefon: +49 8221 95-0
Fax: +49 8221 95-240
URL: http://www.landkreis-guenzburg.de

Datum der Entscheidung

28.02.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-02-24 UVP-Portal Link Bekanntmachung Naichen Hammerschmiede ( 2022-02-24 UVP-Portal Link Bekanntmachung Naichen Hammerschmiede.pdf )