Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Flurneuordnungsverfahren Lauda-Königshofen/Oberlauda (L 511) ist als vereinfachtes Verfahren mit Beschluss vom 12.12.2011 auf der Rechtsgrund-lage des § 86 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) angeordnet worden. Die Zielsetzung des rd. 15 ha großen Flurneuordnungsverfahrens liegt insbesondere auf die Beseitigung der Durchschneidungsschäden im Zuge des Neubaus eines Teilbereichs der L 511 und eines Schotterwegs parallel zu dieser Straße. Die teils verbliebenen Restflurstücke insbesondere im Gewann Mühlwiesen sind kaum noch nutzbar. Außerdem wird durch den unkontrollierten Abfluss von Oberflächenwasser die Bewirtschaftung erschwert. Die Erschließung der teils sehr klein parzellierten Flurstücke - 74% der Flurstücke sind kleiner als 2 Ar- im Flurbereinigungsgebiet soll durch den Neubau von Wegen, welche in öffentliches Eigentum überführt werden, gesichert werden. Das Flurbereinigungsgebiet befindet sich westlich des Stadtteils Oberlauda der Stadt Lauda-Königshofen im Main-Tauber-Kreis (Regierungsbezirk Stutt-gart). Das Verfahren wird ungefähr begrenzt: • im Norden durch die L 511 • im Westen und Süden durch befestigte Wege südlich des „Oberlaudaer Bachs“ • im Osten durch die Ortslage Oberlauda
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Main-Tauber-Kreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Wellenbergstr. 3
97941
Tauberbischofsheim
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | vfa@main-tauber-kreis.de |
Telefon: | 09341/82-5333 |
Fax: | 09341/82-5400 |
URL: | https://www.main-tauber-kreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.05.2022
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
22.11.2021 - 20.12.2021