Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die RWE Power AG hat im Zuge der Fortführung der Braunkohlegewinnung im Tagebau Garzweiler II den Antrag auf „Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Fortsetzung der Versickerungsmaßnahmen im Bereich der Schwalm für den Zeitraum 2024-2030“ gemäß Wasserhaushaltsgesetz bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Für die Gewinnung von Braunkohle im Tagebau muss der Grundwasserspiegel in den oberen bzw. der Grundwasserdruck in den tieferen Grundwasserleitern fortlaufend abgesenkt werden, um somit einen sicheren Tagebaubetrieb zu ermöglichen. Eine Möglichkeit zur Verringerung der nachteiligen Auswirkungen der Grundwasserentnahme auf den mengenmäßigen Zustand der Grundwasserkörper im Umfeld des Tagebaus besteht in der antragsgegenständlichen Stützung des Grundwasserspiegels durch Versickerungsmaßnahmen im Bereich der Schwalm. Die beantragten Versickerungsmaßnahmen in den Grundwasserkörper bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Zuständig für das Verfahren ist die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde in Nordrhein-Westfalen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Sachgebiet Wasserwirtschaft in der Braunkohle

Goebenstraße 25
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: wasserwirtschaft-braunkohle@bra.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bra.nrw.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

13.12.2023

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

08.12.2022 - 21.12.2022

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

01.06.2022 - 30.06.2022