Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Köln, den 17.11.2021

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG
Az.:300.-53.0050/21/Od/Ru

Auf der Grundlage des § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird hiermit folgendes bekannt gegeben:

Die Firma Knapsack Power GmbH & Co.KG hat gem. §16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die wesentliche Änderung des Kraftwerks am Standort in Hürth in 50354 Hürth, Industriestraße 300, Gemarkung Hürth, Flur 8, Flurstück 3890 beantragt.
Die Knapsack Power GmbH & Co.KG GmbH betreibt an ihrem Standort in Hürth ein Gas- und Dampfkraftwerk. Die Antragstellerin hat verschiedene Maßnahmen zur Anpassung der Gasturbinen an den Stand der Technik und Optimierung der bestehenden Brenngasvorwärmung beantragt.
Die Anlage der Nr. 1.1.1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Die hier beantragte Änderung des GuD-Kraftwerks in Hüßrth stellt somit ein Änderungsvorhaben nach § 9 (1) UVPG dar. Daher ist für das geplante Vorhaben gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 2 UVPG im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls anhand der Kriterien der Anlage 3 des UVPG zu untersuchen, inwieweit die beantragte Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben könnten und somit die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich wäre.
Die entsprechende Prüfung hat ergeben, dass zusätzliche erhebliche nachteilige Auswirkungen hinsichtlich der Schutzgüter Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern nicht zu erwarten sind. Die Antragstellerin konnte anhand einer Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Luft nachvollziehbar darstellen, dass aus dem Änderungsvorhaben keine weiteren relevanten Luftverunreinigungen aus direkten Quellen (z.B. Feuerungsanlagen) zu besorgen sind. Aus der vorliegenden detaillierten Immissionsprognose nach den Vorgaben der TA-Lärm geht hervor, dass sich das Vorhaben auf die Schallimmissionssituation in der Umgebung insgesamt nicht relevant auswirkt. Eine Gefährdung des Wassers ist ebenfalls nicht zu besorgen, da wassergefährdende Stoffe der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) entsprechend gehandhabt werden. Die durch das Vorhaben anfallenden Abfälle werden nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäß verwertet bzw. beseitigt. Damit ist die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung in diesem Verfahren entbehrlich.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Im Auftrag
gez. Rucman

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Dezernat 53 - Immissionsschutz - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Bezirksregierung Köln
Rygol, Stefan, Herr

Zeughausstrasse 2-10
50667 Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: stefan.rygol@brk.nrw.de
Telefon: +49(0)221-147-3494
Fax: +49(0)221-147-2898
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de

Datum der Entscheidung

17.11.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-11-16 Bekanntgabe § 5 Abs 2 nach UVPG zu 50-21 ( 2021-11-16 Bekanntgabe § 5 Abs 2 nach UVPG zu 50-21.docx )