Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Fischereiverein Unterelchingen e.V. hat unter Planvorlage die Plangenehmigung für die Durchführung eines Gewässerausbaus beantragt. Der Fischereiverein Unterelchingen möchte durch Abtragung am Nordostufer des Brandstätter Sees Flachwasserzonen schaffen (Fl.Nr. 727 der Gemarkung Steinheim). Durch die Maßnahme (Herstellung eines ca. 2.100 m² großen Flachwasserbereiches mit Inseln in Ufernähe) soll das strukturarme Gewässer aufgewertet und der Lebensraum ökologisch verbessert werden.

Der Ausbau des Brandstätter Sees stellt einen Gewässerausbau nach § 67 Wasserhaushaltsgesetz –WHG- dar und bedarf der vorherigen Planfeststellung, § 68 Abs. 1 WHG. Die beantragte Gewässerausbaumaßnahme ist ferner ein Vorhaben nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- i.V.m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG und bedarf einer standortbezogenen Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit.

Die überschlägige Prüfung des Vorhabens ergab, dass von der beantragten Gewässerausbaumaßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die in § 2 Abs. 1 UVPG genannten Schutzgüter ausgehen; eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neu-Ulm

Kantstr. 8
89231 Neu-Ulm
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-nu.de
Telefon: +49 731 7040-0
Fax: +49 731 7040-8999
URL: https://www.landkreis-nu.de/

Datum der Entscheidung

19.11.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Naturnahe Ufergestaltung am Brandstätter See FV Unterelchingen ( Naturnahe Ufergestaltung am Brandstätter See FV Unterelchingen.pdf )