Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Ferngasleitung FGL 210, DN 600, MOP 55, verläuft von Apollensdorf nach Schönwalde. Sie wurde 1979 verlegt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Leitungskontrolle wurden Kontakte zwischen dem Produktenrohr und dem Mantelrohr, das in Kreuzungsbereichen zum Schutz der Gasleitung eingebaut ist, festgestellt. Die Kreuzung mit der Bundesstraße B1 nahe des Autohofs Groß Kreutz (der Maßnahmestandort MN 12) ist betroffen. Diese Kontaktstelle muss aus Gründen der Leitungssicherheit beseitigt werden. Im Rahmen der geplanten Sanierung werden die betroffenen Produktenrohr-Abschnitte ausgebaut und durch neue Leitungsabschnitte achsgleich ersetzt. Der neu zu verlegende Lei-tungsabschnitt verläuft unterirdisch. Für die geplanten Sanierungen von Verkehrswegkreu-zungen müssen die Baugruben ausgehoben werden und nach Abschluss der Rohrbauarbei-ten wieder verfüllt werden. Eine Voraussetzung der Zulassung im Anzeigeverfahren nach § 43f EnWG ist, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach UVPG durchzuführen ist (§ 43f Abs.1 Nr. 1 EnWG). Dazu ist die nachfolgende UVP-Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | lbgr@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 0 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | www.lbgr.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
21.07.2022