Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Energiekontor AG hatte bereits am 03.01.2018 eine Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von 5 Windenergieanlagen beantragt. Das Gebiet ist im Regionalen Raumordnungsprogramm 2020 des Landkreises als Windkraftstandort Nartum dargestellt. Errichtet werden sollten 5 Windenergieanlagen vom Typ General Electric 5.53-158 (161 m Nabenhöhe, 158 m Rotordurchmesser, 240 m Gesamthöhe, je 5,3 MW). Auf Grund der von der Antragstellerin freiwillig beantragten Umweltverträglichkeitsprüfung wurde auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die erhobene Einwendung ist am 20.06.2022 öffentlich erörtert worden. Insbesondere auf Grund einer Stellungnahme der Bundeswehr, durch die das Verfahren nicht abgeschlossen werden kontne, ist das Vorhaben dann umgeplant und am 18.12.2023 neu eingereicht worden. Geplant ist jetzt die Errichtung von nur noch 4 Windenergieanlagen vom Typ Siemens Gamesa SG6.6-155 (165 m Nabenhöhe, 155 m Rotordurchmesser, 242,5 m Gesamthöhe, je 6,6 MW). Während bei 3 Anlagen der Standort exakt gleichbleibt, fällt wg. des Übungsplatzes Nartum eine Anlage weg und eine wird verschoben. Nach dem zwischenzeitlich in Kraft getretenen § 6 WindBG ist im Genehmigungsverfahren bei vor dem 29.03.2023 gestellten, noch nicht beschiedenen Anträgen auf Verlangen der Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen • abweichend von den Vorschriften des UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung und • abweichend von den Vorschriften des § 44 Absatz 1 BNatSchG eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht durchzuführen. Diese Voraussetzungen des § 6 WindBG liegen vor. Insofern war das Verfahren für die neue Planung in einem vereinfachten BImSchG-Genehmigungsverfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, Umweltverträglichkeitsprüfung und Artenschutzprüfung durchzuführen. Mit Schreiben vom 16.07.2024 hat die Antragstellerin allerdings die Veröffentlichung der Genehmigung gemäß § 21a der 9. BImSchV beantragt. Danach ist die Entscheidung über den Antrag u.a. öffentlich bekannt zu machen, wenn der Träger des Vorhabens dies beantragt. Im Hinblick auf die vorherige UVP-Prüfung wird die Genehmigung abschließend auch noch im UVP-Portal veröffentlicht, obwohl - wie oben ausgeführt - eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen
Bauamt
Hopfengarten 2
27356
Rotenburg (Wümme)
Postfach 1440
27344 Rotenburg (Wümme)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | bauamt@lk-row.de |
Telefon: | 04261 983-0 |
Fax: | 04261 983-88 2702 |
URL: | https://www.lk-row.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
15.08.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.03.2022 - 24.04.2022