Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Martin Wagner, Kaubenheim 1a, 91472 Ipsheim, beantragt gem. § 16 Abs. 1 BImSchG die Erweiterung einer Biogasanlage durch die Errichtung und den Betrieb von zwei weiteren BHKW mit je 1.271 kWFWL im flexiblen Betrieb, die Errichtung eines BHKW-Gebäude, die Errichtung und den Betrieb eines Wärme-Pufferspeichers, einer Trafostation, einer Trocknungsanlage für landwirtschaftliche Schüttgüter und einer Biogasreinigungsanlage.

Bestandteil dieser Anlage sind derzeit drei Blockheizkraftwerke mit insgesamt 510 kWel (1.238 kWFWL). Um eine Flexibilisierung des Anlagenbetriebs zu erreichen, sollen nun zwei weitere BHKW mit jeweils 525 kWel (1.271 kWFWL) errichtet und betrieben werden. Zudem sollen ein neues BHKW-Gebäude, ein Wärme-Pufferspeicher, eine Trafostation, eine Trocknungsanlage für landwirtschaftliche Schüttgüter und eine Biogasreinigungsanlage errichtet und betrieben werden. Der jährliche Biogasertrag beträgt weiterhin 1,777 Mio. Nm³ Rohgas; die Einsatzstoffe von derzeit 31,6 t/d werden nicht verändert.

Die Biogasverwertungsanlage bedarf aufgrund der Erweiterung der Blockheizkraftwerke einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung gem. § 16 BImSchG.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Änderungsvorhaben i.S.v. § 2 Abs. 4 Nr. 2 a) UVPG, für das gem. §§ 9 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. 7 Abs. 2 UVPG und Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist.

Nach § 7 Abs. 2 S. 2 UVPG ist die standortbezogene Vorprüfung als überschlägige Prüfung durchzuführen. Zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit liegen Angaben durch das Büro Lücking & Härtel GmbH, Kobershain, zu den Merkmalen des Vorhabens und des Standortes vor.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Naturparks „Steigerwald“, jedoch außerhalb von naturschutzrechtlichen Schutzgebieten, Landschaftsbestandteilen und Biotopen i.S.v. Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG. Nach Prüfung der Lage des Vorhabens ist davon auszugehen, dass es durch das Vorhaben zu keiner Beeinträchtigung der genannten Schutzgüter kommt. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass wesentliche Anlagenbestandteile bereits vorhanden sind und keine Änderungen des laufenden Betriebs hinsichtlich Einsatzstoffen und Mengen ausgelöst werden.

Der Standort des Bauvorhabens liegt außerhalb von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten. Wasserwirtschaftlich sensible Bereiche, wie sie in Nr. 2.3.8 Anlage 3 UVPG aufgeführt sind, sind nicht betroffen.

Bei ordnungsgemäßer Ausführung und ordnungsgemäßem Betrieb der Biogasanlage und unter Beachtung und Einhaltung der festgesetzten Auflagen und Bedingungen sind keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Eine UVP ist somit aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erforderlich.

Es handelt sich nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte.

Das Vorhaben beeinträchtigt nicht Denkmäler oder Bodendenkmäler.

Mithin werden keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt. Eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht nicht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

29.11.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2018-33 Bekanntgabe_UVP_Vorpruef ( I-2018-33 Bekanntgabe_UVP_Vorpruef.pdf )