Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Weikersheim, Marktplatz 7, 97990 Weikersheim, hat mit Datum vom 06.08.2020, eingegangen am 07.08.2020, die Erteilung einer wasserrechtlichen (Plan-) Genehmigung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Maßnahme „Herstellung der Durchgängigkeit der Vorbach zwischen Weikersheim und Laudenbach“ beantragt.

Die geplante Maßnahme „Herstellung der Durchgängigkeit der Vorbach zwischen Weikersheim und Laudenbach“ ist im wasserrechtlichen Sinn dem Gewässerausbau zuzuordnen. Es handelt sich somit um einen Gewässerausbau i. S. d. § 67 Abs. 2 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Nach Anlage 1 Nummer 13.18.2 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 2 UVPG ist für den naturnahen Ausbau von Bächen im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Bei der Prüfung unter Bezugnahme auf die örtlichen Gegebenheiten nach Anlage 3 Ziffer 2.3 UVPG (Nutzungs-, Qualitäts- und Schutzkriterien) wurde festgestellt, dass sich die geplante Maßnahme zur Herstellung der Durchgängigkeit Maßnahmen innerhalb des Überschwemmungsgebietes (Nummer 2.3.8 der Anlage 3 des UVPG) befindet. Teilweise sind gesetzlich geschützte Biotope betroffen, so das Biotop Vorbachaue O Weikersheim, Nr. 265251284814 (Maßnahme Wehr Endres), Biotop Vorbach Haagen bis Weikersheim, Nr. 165251280438 (Maßnahme: Wehr Endres, Wiesenwässerungsanlage) und das Biotop Auwaldstreifen Vorbach SE Weikersheim, Nr. 165251280437 (Maßnahme: Wehr Endres). Die Biotope fallen unter Nummer 2.3.7 der Anlage 3 des UVPG. Zudem befindet sich die Maßnahme im Landschaftsschutzgebiet Weikersheim (6 Teilgebiete), Nr. 1.28.013 (Maßnahme: Wehr Endres, Schwabenmühle, Wiesenwässerungsanlage). Hiernach liegt gemäß Anlage 3 Nummer. 2.3.7 des UVPG eine weitere örtliche Gegebenheit gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vor, so dass als zweite Stufe eine weitergehende Prüfung nach Anlage 3 durchgeführt wurde.

Das Vorhabens umfasst folgende fünf Maßnahmen:
- M: 4335: Die Errichtung einer Rauen Rampe im Bereich „Düker Gartenstraße“
- M: 4336, 4337: Rückbau des Dükers am Ortsausgang und ggf. des stillgelegten Mischwasserkanals
- M: 4293: Abbruch bzw. Teilabbruch der Beton-Bodenplatte und Herstellung einer Rauen Rampe beim Alten Wehr Endres
- M Schwabenmühle: Aufbruch des vorhandenen Pflasterbetts im Sohlbereich auf einer Länge von ca. 40 m und einer Breite von ca. 2,20 m und Ausbildung eines Niedrigwassergerinnes
- M ehemalige Wiesenbewässerungsanlage: Abbruch der Boden-Betonplatte und Ersatz durch eine Raue Rampe im Bereich der ehemaligen Wiesenbewässerungsanlage

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass bei ordnungsgemäßer Ausführung der Maßnahme gemäß der Antragsunterlagen die positiven Effekte der Herstellung der Durchgängigkeit die Eingriffe durch die Baumaßnahme überwiegen. Durch die Beseitigung der Wanderhindernisse wird dem Verbesserungsgebot gemäß Wasserrahmenrichtlinie mit dem Ziel der Herstellung des „guten ökologischen Zustands“ Rechnung getragen. Gerade im Unterlauf der Vorbach, als wichtigem Nebengewässer der Tauber, kommt der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit für die Erhaltung der einheimischen Fischfauna besondere Bedeutung zu.

Nach überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien hat die Maßnahme „Herstellung der Durchgängigkeit der Vorbach zwischen Weikersheim und Laudenbach“ keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären, so dass keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.


Tauberbischofsheim, den 13.08.2021

Landratsamt Main-Tauber-Kreis
-Umweltschutzamt-

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Main-Tauber-Kreis
Regierungspräsidium Stuttgart
Umweltschutzamt - Wasserwirtschaft

Gartenstraße 1
97941 Tauberbischofsheim
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umweltschutzamt@main-tauber-kreis.de
Telefon: 09341/82-5766
Fax: 09341/828-5760
URL: https://www.main-tauber-kreis.de

Datum der Entscheidung

13.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2021-08-13 Öffentliche Bekanntgabe Ergebnis UVP-Vorprüfung Herstellung Durchgängigkeit Wksh Laudenbach ( 2021-08-13 Öffentliche Bekanntgabe Ergebnis UVP-Vorprüfung Herstellung Durchgängigkeit Wksh Laudenbach.doc )