Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die DeltaPort GmbH & Co. KG, Moltkestraße 8, 46483 Wesel, hat am 10.02.2022 Unterlagen zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgelegt. Die DeltaPort GmbH & Co. KG plant, den Planfeststellungsbeschluss vom 09.10.2019 dahingehend ändern zu lassen, dass die Kaimauer verlängert und anstelle einer Winkelstützmauer eine Verwallung angelegt wird. Betroffen von dem Änderungsvorhaben ist die Gemarkung Spellen, Flur 1, Flurstücke 53, 57 und 157. Gemäß § 9 I 1 Nr. 2, IV i. V. m. § 7 I 2, 3 UVPG ist für das Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzuführen. Hierbei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien. Maßgeblich ist, ob durch das Änderungsvorhaben zusätzliche erhebliche nachteilige oder andere erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden, die nach § 25 II UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Aufgrund der überschlägigen Vorprüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien ist nicht mit zusätzlichen erheblichen nachteiligen oder anderen erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Änderungsvorhaben zu rechnen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft - einschl. anlagenbezogener Umweltschutz -
Cecilienallee 2
40474
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@brd.nrw.de |
Telefon: | 0211 475-0 |
Fax: | 0211 475-2671 |
URL: | https://www.brd.nrw.de/ |
Datum der Entscheidung
10.02.2022