Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Abfallwirtschaft Rems-Murr AöR hat die Erweiterung der Anlage zur biologischen Behandlung von nicht gefährlichen Abfällen auf dem Betriebsgelände in Backnang-Neuschöntal beantragt. Für dieses Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dabei wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen nicht vor. Erhebliche negative Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter aufgrund der geplanten Erweiterung sind nicht zu erwarten. Die Anlagenerrichtung ist nach dem Stand der Technik und dem Stand der Sicherheitstechnik geplant, um zu verhindern, dass Biogas austritt und/oder sich Biogas entzündet. Durch die geplanten Maßnahmen sind keine Immissionen zu erwarten. Durch die Berücksichtigung geltender sicherheitstechnischer Anforderungen sowie der Anforderungen zum Gewässerschutz nach der AwSV ist ein Schadstoffeintrag in Böden und Gewässer nicht zu befürchten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll deshalb unterbleiben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart

Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de
Telefon: 0711 904-0
Fax: 0711 904-11190
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx

Datum der Entscheidung

03.07.2018