Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Schreiben vom 25.03.2021 (Gesch-Z.: 1221U1400) beantragte der Vorhabenträger bei der Planfeststellungsbehörde die erste Änderung des PFB vom 14.12.2020 (Gesch.-Z. 2112-31101/0024/010).
Die mit PFB vom 14.12.2020 festgestellte Maßnahme 4ACEF basiert auf einer in den Jahren 2015/16 durchgeführten Reptilienkartierung. Im Zuge des geplanten Baubeginns in 2021 erfolgten erneute Begehungen der für Zauneidechsen relevanten Flächen der TR-Anlage Linumer Süd. Bei diesen Begehungen wurden die bei der vorgenannten Reptilienkartierung identifizierten Vorzugslebensräume und Potenzialflächen der Zauneidechsen erneut hinsichtlich ihrer Eignung als Ganzjahreslebensraum eingeschätzt. Im Zuge der Überprüfung wurde fachgutachterlich festgestellt, dass der vom Baufeld betroffene Lebensraum der Zauneidechse nicht 650 m² sondern nur 145 m² umfasst. Aufgrund der kleineren, betroffenen Fläche des Lebensraums soll die Maßnahmenfläche 4ACEF angepasst werden. Dadurch wird die Nutzung einer geeigneteren Maßnahmenfläche möglich und die Inanspruchnahme einer Ackerfläche (lfd. Nummer 1.3.5 des GV, Planunterlage 10) entfällt. Durch die Änderung der Maßnahme 4ACEF muss auch die Maßnahme 1.2VCEF (Errichtung eines bauzeitlichen Reptilienschutzzauns) angepasst werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Lindenallee 51
15366
Hoppegarten
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lbv.brandenburg.de |
Telefon: | +49 3342 4266 0 |
Fax: | +49 3342 4266 7601 |
URL: | www.lbv.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
31.03.2021