Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die SWM Services GmbH, Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München, hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes Süd am Standort Schäftlarnstraße 15, 81371 München, Fl.Nr. 11028 der Gemarkung Sendling (8656) insb. durch Austausch der beiden bestehenden Gasturbinen der GuD2-Anlage bei unveränderter Gesamtfeuerungswärmeleistung der GuD2-Anlage von insgesamt 1004 MW beantragt.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile:

- Austausch der beiden Gasturbinen der GuD2-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 804 MW (je Gasturbine 402 MW) im Erdgasbetrieb durch zwei neue Gasturbinen für den Einsatz von Erdgas mit einer Feuerungswärmeleistung von 850,8 MW (je Gasturbine 425,4 MW),
- Reduzierung der Feuerungswärmeleistung der beiden Abhitzekessel von insgesamt 200 MW auf insgesamt 153,2 MW,
- dadurch Beibehaltung der bisher genehmigten gesamten Feuerungswärmeleistung der GuD-2-Anlage von 1004 MW,
- Erneuerung der elektrotechnischen Einrichtungen für die Energieableitung der Turbinen (Generatorableitung, Generatorleistungsschalter, Blocktransformator, Eigenbedarfstransformator),
- Modernisierung der Belüftung der Einhausung der Gasturbinen, Filterhaus (Modernisierung und Nachrüstung einer dritten Filterstufe - HEPA-Filter), Modernisierung der Waschwasserversorgung der Gasturbinen,
- Stilllegung der drei Heizkessel K6, K7 und K8 für den Einsatz von Erdgas zur Spitzenlastabdeckung mit einer Feuerungswärmeleistung von jeweils 36,5 MW (insgesamt 109,5 MW) vor Inbetriebnahme der modernisierten GuD2-Anlage.

Das Änderungsvorhaben betrifft ein Heizkraftwerk nach Nr. 1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV, das nach der Änderung im Wesentlichen aus der vorhandenen GuD1-Anlage, bestehend aus 2 Gasturbinen mit einer Feuerungswärmelistung von insgesamt 850 MW, sowie der GuD-2-Anlage mit einer Feuerungswärmeleistung von insgesamt 1004 MW besteht.

Die SWM Services GmbH hat beantragt, gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG von der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens sowie der Auslegung der Antragsunterlagen abzusehen.

Die Regierung führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch, da erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern - Umweltrecht

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

04.04.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Prüfvermerk ( UVP-Prüfvermerk.pdf )