Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Fa. Bosch Rexroth AG betreibt an ihrem Standort auf dem Grundstück Fl.-Nr. 547/6 u.a. der Gemarkung Lohr a. Main eine Eisengießerei. Die Anlage ist nach Nr. 3.7.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) immissionsschutzrechtlich genehmigt.

Die Fa. Bosch Rexroth AG beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer neuen zusätzlichen Entstaubungsanlage für den Schmelzbetrieb inklusive neuem Kamin Q 24 zur Ableitung und Abreinigung der Abluft
- der Netzfrequenzöfen, womit auch die dortigen Chargiervorgänge, das Abschlacken und das Ablassen in die Transportpfannen erfasst sind,
- der Materialbunker für die Netzfrequenzöfen,
- des Warmhalteofens WO II sowie
- der Handkernmacherei.

Mit der Neuerung im Schmelzbetrieb (BE 100) soll die Ablufterfassung der Schadstoffemissionen sowie die Abscheideleistung in der Gießerei erhöht werden, was der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter als auch der Reduzierung der diffusen Emissionen ins Freie dient.
Die Produktionskapazität und -zeit der Eisengießerei wird nicht erhöht. Die in der Schmelzerei eingesetzten Einsatzstoffe und die Lagerung bleiben unverändert.

Mit Schreiben vom 27.01.2021, eingegangen beim Landratsamt Main-Spessart am 01.02.2021, hat die Fa. Bosch Rexroth AG, Lohr a. Main die für die Änderung erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung gem. § 16 BImSchG beantragt.

Durch die geplante Änderung kommen keine neuen Abfallarten hinzu. Durch die bessere Erfassung und Abscheideleistung der Staubfilter erhöht sich zwangsweise die abgeschiedene Abfallmenge (Filterasche). Die Abfälle (Filterasche) stehen im Zusammenhang mit dem Betrieb der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Eisengießerei und werden auf dem Gelände der Entstehung der Abfälle zwischengelagert. In Folge dessen ergibt sich keine gesonderte immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht des Abfalllagers gem. § 4 BImSchG i.V.m. Nr. 8.12 Anhang 1 4. BImSchV.

Das mit Schreiben vom 27.01.2021 beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung der immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Eisengießerei der Fa. Bosch Rexroth AG, Lohr a. Main dar [§ 16 BImSchG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i.V.m. Nr. 3.7.1 des Anhangs 1 zur 4. BIm-SchV]. Da die Anlage unter der genannten Nummer der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet ist, handelt es sich um eine Anlage nach der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU (IE-RL) i. S. d. § 3 Abs. 8 BImSchG. Die Anlage ist der Nr. 2.4 des Anhanges I der IE-RL zuzuordnen.

Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV wäre gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a) der 4. BImSchV grundsätzlich ein Genehmigungsverfahren nach den Formvorschriften von § 10 BImSchG durchzuführen. Vorliegend konnte jedoch von der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 10 Abs. 3 ff. BImSchG abgesehen werden, da die Fa. Bosch Rexroth AG dies mit Schreiben vom 27.01.2021 beantragt hat und keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter zu besorgen sind (§ 16 Abs. 2 BImSchG).

UVP-Kategorie

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Main-Spessart
Untere Immissionsschutzbehörde

Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lramsp.de
Telefon: +49 9353 793-0
Fax: +49 9353 793-7900
URL: http://www.main-spessart.de

Datum der Entscheidung

28.07.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnis UVP-Vorprüfung ( 2021-07-28 UVP Vorprüfung geschwärzt.pdf )