Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Immissionsschutz Genehmigungsverfahren nach §§ 4, 6, 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) Die WestfalenWIND Planungs GmbH & Co. KG, Vattmannstraße 6, 33100 Paderborn, beantragte gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG zunächst die Genehmigung für die Errichtung und für den Betrieb von dreizehn Windenergieanlagen in den Außenbereichen der Gemeinde Schlangen, der Stadt Detmold und der Stadt Horn-Bad Meinberg. Der Antrag wurde in der Folge aufgrund der Versagung der luftverkehrsrechtlichen Zustimmung durch die zuständige Luftfahrtbehörde mit Bescheid vom 05.10.2022 abgelehnt. Infolge der Klage der Antragstellerin gegen den Ablehnungsbescheid hat das Ober-verwaltungsgericht für das Land NRW mit rechtskräftigem Urteil vom 16.02.2024 ent-schieden, dass die Ablehnung hinsichtlich von sieben Windenergieanlagen rechtswidrig erfolgt und über diese Windenergieanlagen in einem wiederaufzunehmenden Genehmigungsverfahren unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu ent-scheiden sei. Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren umfasst damit nunmehr den Antrag für die Errichtung und für den Betrieb von sieben Windenergieanlagen. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • SG-37: Schlangen, Gemarkung Oesterholz, Flur 7, Flurstücke 79, 83, 84 • HB-38: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstücke 11, 12 • HB-39: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstück 12 (Turmmitte) Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstück 47 Schlangen, Gemarkung Oesterholz, Flur 7, Flurstück 84 • DT-09: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstücke 46, 47 • HB-40: Horn-Bad Meinberg, Gemarkung Holzhausen-Externsteine, Flur 7, Flurstücke 8, 11 • DT-10: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstück 48 • DT-11: Detmold, Gemarkung Berlebeck, Flur 7, Flurstücke 50, 51. Bei den Anlagen handelt es sich um Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von jeweils 166,6 m, einem Rotorblattdurchmesser von jeweils 160 m und einer Gesamthöhe von jeweils 246,6 m sowie einer Leistung von jeweils 5,5 MWel. Die Anlagen sollten ursprünglich laut Antragstellerin im dritten Quartal 2022 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 UVPG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der 9. BImSchV i.V.m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Genehmigungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Kreis Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem auszulegenden Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Lippe

Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de
Telefon: 05231-62-0
Fax: 05231-62-1010
URL: www.kreis-lippe.de

Verfahrensschritte

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

08.10.2024 - 09.10.2024

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

24.06.2024 - 23.07.2024