Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Wasser- und Bodenverband
Schweriner See/Obere Sude
Rogahner Str. 96
19061 Schwerin


Maßnahme: Renaturierung Gewässer LV 60 (Otterngraben) und LV 60 / 1.14 in der Gemeinde Zülow


Vom Vorhaben betroffen sind die Flurstücke:

Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
1.1. Zülow 2 31/2, 32/2, 32/1, 38/1, 38/7,
1.2. Zülow 2 33
1.3. Zülow 2 65/11, 65/16
1.4. Zülow 2 67/1,
1.5. Zülow 2 32/1
2.1 Zülow 2 68/1, 87
2.2 Zülow 2 82, 83
2.3 Zülow 2 31/2, 38/1
2.4 Zülow 2 19/4, 31/1, 31/2, 40/1, 125/2


Die Genehmigungsbehörde, der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim als untere Wasserbehörde, hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3a in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 des UVPG durchgeführt.
Das Vorhaben ist gem. § 74 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), das durch den Artikel 1 Nummer 36 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist, in der vor dem 16. Mai 2017 geltenden Fassung (a.F.) des UVPG, zu Ende zu führen.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

06.02.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Otterngraben ( Bekanntmachung Otterngraben.pdf )