Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant in der Gemeinde Schenkendöbern, Gemarkung Lauschütz, Flur 1, Flurstück 99/2 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Lan-des Brandenburg1 (LWaldG) auf einer Fläche von 6,4685 ha. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 14. Juli 2022, Az.: LFB_SEDK_Obf-CB-3600/2383+11#2022 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: - Die betroffene Erstaufforstungsfläche liegt mit 6,4685 ha im unteren Drit-tel der vorprüfungspflichtigen Maßnahmen - Es werden ausschließlich Ackerflächen zur Erstaufforstung beantragt - Die hier entstehende Waldfläche kann als Ersatzfläche für Waldumwand-lungen an anderer Stelle - Durch die geplante Maßnahme werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
18.08.2022