Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller plant in der Gemeinde Schenkendöbern, Gemarkung Lauschütz, Flur 1, Flurstück 99/2 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Lan-des Brandenburg1 (LWaldG) auf einer Fläche von 6,4685 ha. Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG2 ist für geplante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Fest-stellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3c Satz 1 UVPG durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 14. Juli 2022, Az.: LFB_SEDK_Obf-CB-3600/2383+11#2022 durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: - Die betroffene Erstaufforstungsfläche liegt mit 6,4685 ha im unteren Drit-tel der vorprüfungspflichtigen Maßnahmen - Es werden ausschließlich Ackerflächen zur Erstaufforstung beantragt - Die hier entstehende Waldfläche kann als Ersatzfläche für Waldumwand-lungen an anderer Stelle - Durch die geplante Maßnahme werden keine erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit

Heinrich-Mann-Allee 103
14473 Potsdam
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: betriebsleitung@lfb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 97929 301
Fax: + 49 331 97929 390

Datum der Entscheidung

18.08.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022-08-18_Anlage_EA_Veröffentlichung_ABl_2_20_ha_Keine_UVP_Pflicht_10_06_2021_FB31 ( 2022-08-18_Anlage_EA_Veröffentlichung_ABl_2_20_ha_Keine_UVP_Pflicht_10_06_2021_FB31.pdf )
EA_Fläche_Lauschütz_Flur1_FS99_2 ( EA_Fläche_Lauschütz_Flur1_FS99_2.pdf )