Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Konz hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Renaturierung des Konzer Baches und des Berendsgrabens im Maierspark, Gewässer III. Ordnung, auf der Gemarkung Konz beantragt. Insgesamt kommt es zu einer Neugestaltung der Parkanlage mit einem Anteil an baulichen Elementen zum Verweilen und zur Freizeitgestaltung. Der Konzer Bach und Berendsgraben im Maierspark, der zurzeit begradigt und strukturarm ist, sollen natürlich gestaltet werden. Die Durchgängigkeit und die Schaffung von natürlichen Gewässerstrukturen, kurz oberhalb der Mündung in die Saar, und die ökologische Aufwertung soll dadurch realisiert werden. Das Erlebbarmachen der Gewässer sowie als Naherholung ist ebenfalls ein hohes Ziel der Wasserwirtschaft. Im Planungsgebiet sind u. a. folgende Maßnahmen zur Verbes-serung der Gewässerstrukturgüte vorgesehen: -Renaturierung des Gewässers unter Nutzung des ursprünglichen Gewässerbettes -Schaffung von Uferrandstreifen -Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit, in Verbindung zur Saar -Beseitigung von gewässeruntypischem Gehölz -Aufweitungen des Gewässers und Schaffung von Rückhalteraum -Erlebbarmachung der Gewässerlandschaft im Maierspark sowie die Aufwertung als Naherholungsraum. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 7 UVPG zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
15.03.2021