Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Zutagefördern von Grundwasser aus dem Brunnen II in Hollstadt, Fl.Nrn. 1901/1, 1933 und 1935 durch die Gemeinde Hollstadt

Beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes i. V. m. Art. 15 des Bayer.Wassergesetzes (BayWG)

Die Gemeinde Hollstadt beantragte mit Schreiben vom 09.12.2020 die Neuerteilung einer Erlaubnis für die o. g. Grundwasserbenutzungen in der Gemeinde Hollstadt.

Für diese Maßnahme war nach § 9 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Um-weltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-prüfung notwendig machen.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind und daher keine Umweltverträglich-keitsprüfung erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
König, Eva, Frau

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: eva.koenig@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-351
Fax: +49 9771 94-81 351
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

06.05.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

21.04.2021_Bekanntmachung_Grundwasserentnahme ( 21.04.2021_Bekanntmachung_Grundwasserentnahme.docx )