Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Landratsamt Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsantrag der Shell Deutschland Oil GmbH, Suhrenkamp 71 – 77, 22335 Hamburg vor.
Südwestlich des bestehenden Tankstellengebäudes auf dem Tankstellenareal
Am Buchholz 2, 97215 Uffenheim, Fl.Nr. 273/1, Gemarkung Langensteinach, soll eine LNG-Betankungsanlage (LNG = liquified natural gas) für LKWs errichtet und betrieben werden.
Mit der Errichtung der Betankungsanlage verbunden ist die nach
Nr. 9.1.1.2 Anh. 1 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Lagerung von 29,9 t flüssigem Erdgas (tiefkaltverflüssigt, ca. – 162 °C) in einem oberirdischen Speicher. Die Neugenehmigung wird nach §§ 4, 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren erteilt.
Da es sich bei dem Vorhaben um ein Neuvorhaben i.S. von § 2 Abs. 4 Nr. 1a) UVPG handelt, ist gem. § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen.

Die LNG-Betankungsanlage soll auf der bereits versiegelten Fläche des Bestandsparkplatzes der Tankstelle errichtet werden. Es bedarf keiner zusätzlichen Flächenversiegelung. Die tanktechnischen Anlagen sind im Bestand vorhanden und bleiben unverändert. Im für die Fläche gültigen Bebauungsplan ist das Anlagengrundstück als Industriegebiet nach § 9 BauNVO ausgewiesen und liegt in einem von Gewerbe geprägten Umfeld. Im weiteren Umgriff finden sich weitestgehend zusammenhängende landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Waldflächen. Die Ausfahrt der BAB 7 mit der Ausfahrt 106 „Uffenheim-Langensteinach“ befindet sich ca. 100 m nordöstlich bzw. 160 m östlich des Standortes. In ca. 1.500 m Entfernung südwestlich der Tankstelle befindet sich mit der Ortschaft Langensteinach die nächstgelegene Siedlungsfläche.

Sensible Gebiete i.S. der Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG liegen nicht im Einwirkungsbereich der geplanten Anlage. Der Standort befindet sich zwar oberhalb eines Bodendenkmals. Die fragliche Fläche wurde aber bereits beim Bau der bestehenden Tankstellenanlage nach archäologischer Untersuchung mit Zustimmung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege versiegelt und überbaut. Da die vorhandene Versiegelung erhalten bleibt, hat das Vorhaben keine Auswirkungen auf die vorhandenen Bodendenkmäler.

Ergebnis der Vorprüfung:

Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. den in Nr. 2.3 der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden.
Es besteht somit gem. § 7 Abs. 2 S. 4 keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist, § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

04.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2019-41_Bekanntgabe_UVP ( I-2019-41_Bekanntgabe_UVP_sVorpruefung.doc )