Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die MLK Consulting GmbH & Co. KG stellte mit Datum vom 27.09.2021, bei mir eingegangen am 01.10.2021, einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage (WEA1) gemäß Ziffer 1.6.2 des Anhangs 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV. Aktuell befinden sich 5 Windenergieanlagen in derselben Konzentrationszone, es werden jedoch zwei Altanlagen für die hier betrachtete Anlage zurückgebaut. Die beantragte WEA bildet mit den 3 Anlagen in derselben Konzentrationszone eine Windfarm von insgesamt 4 Anlagen. Weitere in der Umgebung bestehende oder geplante Anlagen sind aufgrund fehlenden funktionalen Zusammenhangs nicht dieser Windfarm zuzuordnen. Das Vorhaben fällt folglich unter Ziffer 1.6.3 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist daher eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist dann durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörden aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Viersen
Abteilung 66/3

Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: umweltschutz@kreis-viersen.de
Telefon: 02162 39 - 1242

Datum der Entscheidung

15.04.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2022.03.15 Bekanntmachungstext WEA1 ( 2022.03.15 Bekanntmachungstext WEA1.pdf )