Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) beim Vorhaben: Lauterterrassen Naturnahe Umgestaltung der Lauter im Zuge einer Wohnbebauung, 73230 Kirchheim unter Teck Die Stadtverwaltung Kirchheim unter Teck plant die Wohnbebauung „Lauterterrassen“ im Bereich zwischen Jahnstraße, Alleenstraße und der Fußgängerbrücke zu den Herrschaftsgärten. Die Lauter soll in diesem Bereich auf der ca. 100m langen Strecke rechtsufrig zwischen der Brücke Jahnstraße und der Fußgängersteg in die „Herrschaftsgärten“ naturnah ausgebaut werden. Die naturnahe Umgestaltung der Lauter stellt einen Gewässerausbau im Sinne von § 67 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Demnach ist ein Gewässerausbau die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer. Gemäß § 68 Abs. 1 WHG bedarf der Gewässerausbau grundsätzlich der Planfeststellung durch die zuständige Behörde. Für einen Gewässerausbau, für den nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, kann anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden (§ 68 Abs. 2 WHG). Für die naturnahe Umgestaltung der Lauter war gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. Nr. 13.18.2 Spalte 2 der Anlage 1 des UVPG im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung zu untersuchen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Bei der nach § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben hat nach Einschätzung der Behörde aufgrund der Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen Umweltauswirkungen, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Esslingen
Regierungspräsidium Stuttgart
Untere Wasserbehörde

Neckarstraße 1
73728 Esslingen am Neckar
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: Umweltschutz@LRA-ES.de
Telefon: 07 11 39 02 - 42423
Fax: 07 11 39 02 - 10 65
URL: http://www.landkreis-esslingen.de

Datum der Entscheidung

18.10.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Stadt Kirchheim - Lauterterrassen - Naturnahe Umgestaltung der Lauter im Zuge einer Wohnbebauung ( Stadt Kirchheim - Lauterterrassen - Naturnahe Umgestaltung der Lauter im Zuge einer Wohnbebauung.pdf )