Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Asselner Windkraft GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 6, 33100 Paderborn, beantragt für den Standort Lichtenau, Gemarkung Asseln, Flur 6, Flurstück 43, eine Genehmigung nach § 16 des Bundes – Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für die wesentliche Änderung der Betriebsweise einer Windkraftanlage. Gegenstand der Änderung ist der Wegfall sektorieller Betriebsbeschränkungen. Die v.g. Anlage ist Nr. 1.6.2 des UVPG als Vorhaben genannt, für die im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben nach überschlägiger Prüfung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Maßgeblich für diese Entscheidung war der von der Antragstellerin erbrachte Nachweis, dass die Standsicherheit der in Rede stehenden und der benachbarten Anlagen im Hinblick auf die Turbulenzbelastung auch ohne die wegfallenden sektoriellen Betriebsbeschränkungen gewährleistet ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Paderborn
Untere Immissionsschutzbehörde
Aldegreverstraße 10 – 14
33102
Paderborn
Nordrhein-Westfalen
E-Mail: | fb66@kreis-paderborn.de |
Telefon: | 05251-308-6661 |
Fax: | 05251-308-6699 |
URL: | https://www.kreis-paderborn.de |
Datum der Entscheidung
23.07.2020