Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Gegenstand des Planänderungsantrages Nr. 44 (44. PÄA) der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist vor allem die Einbindung des ILA-Kerngeländes in den Flughafenbereich. Dazu sollen mit dem PÄA Nr. 44 die flughafenaffinen Nutzungen der vorhandenen Gebäude und Anlagen des ILA-Kerngeländes als „Sonstige Flughafeneinrichtung SF 8“ gemäß der Systematik Planfeststellung gewidmet werden. Das betreffende Areal befindet sich in der Gemeinde Schönefeld, südlich der Ortslage Selchow und besitzt eine Größe von ca. 15 ha. Auf der geplanten SF 8 sollen die vorhandenen Hallen und das bestehende Gelände zu Lagerzwecken, zur Unterbringung der Flughafenfeuerwehr-Bergetechnik sowie der weiteren Durchführung der ILA-Luftfahrtmesse alle zwei Jahre bestehen bleiben. Der Grünflächenanteil von 20% wird in die Vorgaben für die SF 8 übernommen. Darüber hinausgehende Versiegelungen sind nicht geplant. Die im Zuge der Errichtung des ILA-Kerngeländes im Rahmen des zwischenzeitlich unwirksamen Bebauungsplans 03/10 erfolgten Eingriffe in Kompensationsmaßnahmen des planfestgestellten Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP). Die daraus erwachsene Ersatzkompensation wird im Zuge der planrechtlichen Sicherung im LBP übernommen und nachgeführt. Für solche Flächen, die im B-Plan als Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Kerngeländes festgesetzt wurden und für die die Planfeststellung als SF 8 beantragt wird, müssen zur Sicherstellung einer ausgeglichenen Kompensation, an anderer Stelle neue Maßnahmenflächen planfestgestellt werden. Die bestehende wasserrechtliche Erlaubnis sieht vor, die Niederschlagswässer des westlichen Teils des Kerngeländes über den westlichen Selchower Flutgraben in den Glasowbach einzuleiten. Mit Beantragung der flughafenaffinen Nutzung ist ein Umschluss der Niederschlagsentwässerung in das Entwässerungssystem des Flughafens vorgesehen. Wesentliche Neuerung bei der Niederschlagswasserentsorgung ist der geplante Entfall der Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Regenrückhaltebecken RRB SF 8 in den Vorflutgraben. Die an dieser Einleitstelle angefallenen Niederschlagsabflüsse werden zukünftig über das flughafeneigene Ableitungssystem zur zentralen Versickerungsmulde (Sommerbetrieb) bzw. zum zentralen Bodenfilter BF 2 (Winterbetrieb) abgeleitet. Zur Sicherstellung des schadlosen Abflusses durch Speicherung innerhalb des Geländes bei Überstau sind geringfügige bauliche Maßnahmen (Einbau von Muldenschwellen sowie eines Erddamms mit Grundablass) durchzuführen. Die Versickerung im östlichen Teil des Kerngeländes soll bestehen bleiben.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Landesamt für Bauen und Verkehr, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten Abteilung 4, Dezernat 41 Fachplanung, Umwelt- und TÖB-Angelegenheiten
Mittelstraße 5/5a
12529
Schönefeld
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | poststellelubb@lbv.brandenburg.de |
Telefon: | +49 3342 4266 4100 |
Datum der Entscheidung
27.12.2021