Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Unternehmen Agrargenossenschaft Skäßchen, eG, Alte Hauptstraße 54, 01561 Großenhain OT Skäßchen, beantragte beim Landratsamt des Landkreises Meißen als zuständige Genehmigungsbehörde gemäß §§ 4, 10 und 16 Abs. 1 BImSchG die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Milchviehanlage am Standort 01561 Großenhain OT Skäßchen, Alte Hauptstraße 60, Gemarkung Skäßchen, Flst.-Nr. 321/1, 321/2, in folgendem Umfang: • Errichtung und Betrieb von Jungvieh-/Milchviehstall 3 / Boxenlaufstall auf Gülle für 90 Milchkühe, 24 Färsen und 160 Jungrinder • Errichtung und Betrieb Jungviehstall 4 / Boxenlaufstall auf Gülle für 320 Jungrinder • Errichtung und Betrieb Kälberstall 5 / Strohstall mit Gruppenbuchten auf Festmist für 255 Kälber • Errichtung und Betrieb eines Bergeraums zur Lagerung von Futterkomponenten und Stroh • Errichtung und Betrieb eines Güllebehälters mit einem Volumen von 4.825 m2 • Errichtung und Betrieb einer Dunglege zur Lagerung von Festmist mit einem Lagervolumen von 352,5 m3 Zuständige Genehmigungsbehörde ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1 Nr. 3 des Ausführungsgesetzes zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) i. V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zu Ausführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Benzinbleigesetzes, des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen (Sächsische Immissionsschutz-Zuständigkeits¬verordnung – SächsImSchZuVO), der Landkreis Meißen als untere Immissionsschutzbehörde. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 Absatz 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Das beantragte Vorhaben bedarf auf Grund der §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. den §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und den Ziffern 7.1.5/V und 9.36/V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Meißen
Meißen
Postfach 10 01 52
01651 Meißen
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | post@kreis-meissen.de |
URL: | http://kreis-meissen.org/ |
Datum der Entscheidung
20.04.2022