Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Zutagefördern von Grundwasser zur thermischen Nutzung sowie vollständigen Wiedereinleitung des lediglich thermisch veränderten Wassers auf dem Grundstück Fl.-Nr. 249/0 der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön, Gemarkung Wegfurt. Beschränkte Erlaubnis gem. § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG). Der Unternehmensträger beantragte mit Nachricht vom 10.04.2022 die Erhöhung der mit wasserrechtlicher Erlaubnis vom 08.05.2020 festgesetzten Wasserentnahmemenge zum Betrieb der vorhandenen Wasserwärmepumpe. Durch diese Erhöhung fällt das Vorhaben unter die UVP-Pflicht. Für diese Maßnahme war nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBI. I S. 540), i. V. m. Anlagen 1 und 3 zum UVPG zu prüfen, ob mögliche Umweltauswirkungen des Vorhabens die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig machen. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und daher eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Umweltamt
Landratsamt Rhön-Grabfeld
Reichert, Linda, Frau

Spörleinstr. 11
97616 Bad Neustadt an der Saale
Bayern
Deutschland

E-Mail: linda.reichert@rhoen-grabfeld.de
Telefon: +49 9771 94-346
Fax: +49 9771 94-81 346
URL: http://www.rhoen-grabfeld.de

Datum der Entscheidung

11.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung UVP-1 ( Öffentliche Bekanntmachung UVP-1.pdf )