Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Dem Landratsamt Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim liegt der immissionsschutzrechtliche Antrag auf Neugenehmigung zur Erweiterung einer bestehenden Biogasanlage der Schwab GbR, vertreten durch Hr. Joachim Schwab, Oberambach 9, 91483 Oberscheinfeld, auf dem GrdSt. Fl.Nr. 427 u. 371, Gem. Herpersdorf, vor. Die Schwab GbR betreibt auf dem o.g. Grundstück eine bisher baurechtlich genehmigte Biogasanlage. Die Anlage besteht aus einem Fermenter, einem Nachfermenter, einem abgedeckten Gärrestelager, mehreren offenen Gärrestelagern, einem Feststoffdosierer, zwei BHKW (Gas-Otto-Motoren) und einer Fahrsiloanlage zur Lagerung der nachwachsenden festen Rohstoffe. In der Biogasanlage werden Festmist, Silage, Getreide und Rindergülle eingesetzt. Nach dem vorliegenden Antrag soll die Anlage um einen dritten Biogasmotor mit einer Feuerungswärmeleistung von 284 kW (105 kWel) erweitert werden. Zudem sollen die bestehenden Biogasmotoren entkoppelt werden und dadurch eine Feuerungswärmeleistung von 672 kW (265 kWel) bzw. 619 kW (250 kWel) besitzen. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung beträgt 1.575 kW (620 kWel). Als Aufstellungsraum soll ein bislang als Garage genutztes Gebäude dienen. Ferner soll die Biogasproduktion durch einen höheren Substrateinsatz auf 25,2 t/d auf 1,21 MioNm³ pro Jahr erhöht werden. Die Gaslagermenge beträgt 9.931 kg. Die Biogasverwertungsanlage bedarf aufgrund der Überschreitung der Grenze von 1 MW Gesamtfeuerungswärmeleistung sowie der nicht unwesentlichen Steigerung der Biogasproduktionsmenge einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung gem. §§ 4, 19 BImSchG. Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Neuvorhaben i.S.v. § 2 Abs. 4 Nr. 1 a) UVPG, für das gem. § 7 Abs. 2 i.V.m. Nr. 1.2.2.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene UVP-Vorprüfung durchzuführen ist. Durch die Blockheizkraftwerke erfolgt die Verstromung des erzeugten Biogases. Besondere Gefahren und Risiken sind mit dem Betrieb der Anlage nicht verbunden. Umweltauswirkungen werden durch entsprechende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen. Ergebnis der Vorprüfung: Die Vorprüfung ergab, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gem. der in Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien von dem Vorhaben berührt werden. Das Vorhaben befindet sich außerhalb von wasserwirtschaftlich sensiblen Bereichen. Es handelt sich insbesondere auch nicht um ein Gebiet mit hoher Bevölkerungsdichte. Nach überschlägiger Prüfung und Einschätzung durch die Immissionsschutzbehörde kann das Vorhaben somit keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorrufen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist somit nicht erforderlich. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar ist, vgl. § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim

Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-nea.de
Telefon: +49 9161 92-0
Fax: +49 9161 92-1060
URL: http://www.kreis-nea.de

Datum der Entscheidung

05.02.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

I-2019-24_Bekanntgabe_UVP ( I-2019-24_Bekanntgabe_UVP.pdf )