Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kieswerk Fischer GmbH & Co. KG, Moorblick 1, 23824 Tensfeld, plant in dem Bereich „Unter Grenzberg“ an der L 68 in der Gemeinde Tensfeld die Erweiterung der Abbauflächen für die Gewinnung von Kiessand sowie die Änderung des Nassabbaus. Anstatt des Nassabbaus mit nachfolgender Verfüllung mit grubeneigenem Feinmaterial wird der Nassabbau mit Verbleib offener Wasserfläche nach Beendigung des Rohstoffabbaus beantragt. Gleichzeitig wird für eine Fläche an der K 52 teilweise die Verfüllung mit unbelastetem Fremdboden statt der bisher vorgesehenen Auffüllung mit grubeneigenem Material beantragt. Zudem sind Abweichungen von der planfestgestellten abschließenden Gestaltung vorgesehen. Die Antragsfläche des vorliegenden Antrags umfasst die Flurstücke 3, 4, 5, 6, 9, 10/2, 12, 13, 14/3, 15/1, 97, 98/3, 98/4, 107/14 und teilweise 96/4 der Flur 1 sowie die Flurstücke 55, 120, 122, 128, 129, 130 und teilweise 42/1, 46/1, 50/1, 64, 85/47, 93/54, 126 der Flur 2 sowie die Flurstücke 5/8, 11/2, 12/12 und teilweise 92/1 der Flur 5 der Gemeinde und Gemarkung Tensfeld. Über den Antrag wird gemäß § 68 Abs. 1 WHG in einem Planfeststellungsverfahren entschieden. Zuständige Planfeststellungsbehörde ist die untere Wasserbehörde des Kreises Segeberg. Die Antragstellerin beantragt für das Änderungsvorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Segeberg
Hamburger Str. 30
23795
Bad Segeberg
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@segeberg.de |
URL: | https://www.segeberg.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
19.06.2024
Auslegungsinformationen
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
13.09.2022 - 13.09.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
05.07.2021 - 06.08.2021