Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag auf abgrabungsrechtliche Genehmigung für den Kiesabbau mit anschließender Wiederverfüllung und Rekultivierung auf einer Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1682 der Gemarkung Haimbuch, Gemeinde Mötzing Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG plant die Fortführung des bestehenden bzw. bereits abgeschlossenen Kiesabbaus südlich von Schafhöfen. Die Firma Hans Wolf GmbH & Co. KG hat mit Antrag vom 13.07.2021 eine abgrabungsrecht-liche Genehmigung mit Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für den Kiesabbau mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1682 (Teilfläche) der Gemarkung Haimbuch, Gemeinde Mötzing, beantragt. Zweck des Vorhabens ist die Gewinnung von Kies für die Bauwirtschaft. Hierzu soll auf dem genannten Grundstück eine Abbaufläche von ca. 22,4 ha neu erschlossen werden. Der Abbau soll in insgesamt ca. 14-17 Jahren in sechs Abschnitten von jeweils ca. 3,25 ha bis ca. 4 ha, zunächst im Norden von Osten nach Westen und anschließend im Süden von Westen nach Osten erfolgen. Die gesamte Abbaumenge beträgt ca. 2.100.000 m³, die Menge des verwertbaren Materials (Kies) beläuft sich dabei auf ca. 1.555.000 m³. Nach erfolgtem Abbau sollen die jeweiligen Abbauabschnitte mit Material der Klasse Z0 bis Z1.1. gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (Verfüll-Leitfaden) i.d.F. vom 23.12.2019 wieder verfüllt werden. Die Rekultivierung soll durch die Aufforstung in Form eines standortgerechten Laubwaldes erfolgen. Die Gesamtdauer der Maßnahme incl. Wiederverfüllung und Rekultivierung ist mit ca. 23-29 Jahren angegeben. Da die Fläche im Regionalplan als Vorrangfläche für den Sand – und Kiesabbau (KS 45 „südöstlich Schafhöfen“) festgesetzt ist, ist kein Raumordnungs- oder landesplanerisches Verfahren erforderlich. Für das Abbauvorhaben samt vorheriger Rodung der Waldfläche ist aufgrund der geplanten Abbaufläche von ca. 22,4 ha und somit von mehr als 10 ha eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchzuführen (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 BayAbgrG; Anlage 1 Nr. 17.2.1 zum UVPG). Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist unselbständiger Teil des abgrabungsrechtlichen Verfahrens. Zuständig für die Entscheidung über den Antrag ist das Landratsamt Regensburg als untere Abgrabungsbehörde.
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.04.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.08.2021 - 01.10.2021