Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Kirchdorf beantragt für die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Ortsteil Jauchshofen, auf den Fl. Nrn. 2392, 2418 und 2416, Gemarkung Kirchdorf, die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens. Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für das Vorhaben im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung in zwei Stufen, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Kriterien. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Errichtung des Hochwasserrückhaltebeckens keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
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Telefon: | +49 9441 207-0 |
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Datum der Entscheidung
03.02.2021