Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, hat beim Landrat des Rhein-Erft-Kreises gemäß § 4 BImSchG einen Antrag zur Errichtung und Betrieb von 5 Windenergieanlagen im unbeplanten Außenbereich der Stadt Frechen, Gemarkung Frechen, Flur 10, Flurstücke 980 und 984 gestellt. Die Flächen des Windparks liegen im südwestlichen Stadtgebiet von Frechen im Rhein-Erft-Kreis und sollen im unbeplanten Außenbereich zwischen den Ortschaften Grefrath und Benzelrath der Stadt Frechen und Türnich, Stadt Kerpen, realisiert werden. Die Genehmigung des Vorhabens wird auf Basis des § 35 BauGB für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windenergieanlagen des Typs Nordex N149/4.0-4.5 TS 125-01 beantragt. Südöstlich der geplanten Anlagen grenzt der bestehende Windpark Hürth-Berrenrath mit drei Windenergieanlagen vom Typ GE 2.85-103 auf Flächen der Stadt Hürth an. Darüber hinaus befindet sich im Bereich des ehemaligen Braunkohletagebaus, zwischen Liblar und Knapsack, der Windpark Hürth-Barbarahof mit zwei Anlagen vom Typ GE 2.5-120
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für technischen Umweltschutz
Rhein-Erft-Kreis
vom Felde, Markus, Herr
Willy-Brandt-Platz 1
50126
Bergheim
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | markus.vom.felde@rhein-erft-kreis.de |
Telefon: | 02271/83-17011 |
Fax: | 02271/83-27010 |
URL: | https://www.rhein-erft-kreis.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.12.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
04.10.2021 - 04.10.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
19.04.2021 - 18.05.2021