Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), §§ 18 und 65 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben "Redundante Neuverlegung Riedleitung Süd-Teil (R2S)" vom Wasserwerk Allmendfeld in Gernsheim bis nach Riedstadt-Wolfskehlen: Die Hessenwasser GmbH & Co. KG beantragte mit Antrag vom 10.02.2021 das Vorhaben "Redundante Neuverlegung Riedleitung Süd-Teil (R2S)". Dieses Vorhaben umfasst den zweiten Bauabschnitt des Gesamtvorhabens " Neubau einer redundanten Riedleitung von Raunheim bis zum Wasserwerk Allmendfeld bei Gernsheim. Die bis dato betriebene Riedleitung sichert die Trinkwasserversorgung der Metropolregion Frankfurt/Main. Die rund 34 km lange Leitung ist seit 1964 in Betrieb und ihrer gegenwärtigen technischen Form ohne Redundanz. Daher wird die redundante Neuverlegung der in die Jahre gekommenen Riedleitung erforderlich. Diese soll in vier Bauabschnitten realisiert werden. Der erste Abschnitt von 4 km zwischen Haßloch und Raunheim wurde bereits umgesetzt. Der zweite Bauabschnitt vom Wasserwerk Allmendfeld in Gernsheim bis Riedstadt- Wolfskehlen wurde mit dem Antrag vom 10. Februar 2021 von Seiten der Hessenwasser GmbH & Co. KG beantragt. Auf der gesamten Strecke kreuzt die Leitung insgesamt 2 Landkreise (Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg). Gemäß der Verordnung über die Zuständigkeit der Wasserbehörden § 1 (3) 1. a) liegt die Zuständigkeit für den Vollzug der §§ 65 bis 68 des UVPG für Wasserfernleitungen nach § 65 in Verbindung mit Nr. 19.3 bis 19.9 der Anlage 1 des UVPG bei der oberen Wasserbehörde. Der Antrag umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Errichtung von Anlagen in und unter oberirdischen Gewässern gemäß §§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 22 Hessisches Wassergesetz (HWG) - Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die temporäre Grundwasserhaltung und die Einleitung / Versickerung des entnommenen Grundwassers gemäß §§ 8, 9, 11 WHG - Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Wasserwerke Eschollbrücken und Pfungstadt gemäß § 52 WHG - Erteilung einer naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigung gemäß § 17 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) - Erteilung einer Waldumwandlungsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 2 Hessisches Waldgesetz (HWaldG) Für das Vorhaben ist ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), §§ 18 und 65 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. In dem Verfahren erfolgt auch die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für einzuschließende oder mitzuerteilende Zulassungsentscheidungen. Aktenzeichen: RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79e 06.03/15-2020/5
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Abteilung IV/ Darmstadt
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat IV/Da 41.1
Wilhelminenstraße 1-3
64283
Darmstadt
Hessen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rpda.hessen.de |
URL: | https://rp-darmstadt.hessen.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
21.12.2022