Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinden Kastl und Burgkirchen a.d. Alz haben dei Erteilungn einer wasserrechtl. Bewilligung zum Zu Tage fördern und Entnehmen von Grundwasser aus den Brunnen Kastl 1 neu und Kastl 2 neu beantragt. Im Zuge des Verfahrens wur-de eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht (§ 7 Abs. 1 satz 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.3.2 der Anlage 1 zum UVPG) durchgeführt. Diese Prüfung hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen vorliegen. Et- waige Grundwasserabsenkungen auf der Hochterrassenfläche des Öttinger Forstes sind aufgrund des sehr hohen Flurab-standes wasserwirtschaftlich unproblematisch. Ein etwaiger Einfluss auf den Rojabach und den Mittlinger Bach ist als ver-nachlässigbar gering anzusehen. Der Betrieb der neuen Brunnen wird nur marginale Auswirkungen auf die insgesamt im Öttinger Forst zur Verfügung stehende Wassermenge haben. Aufgrund der Tiefenlage des Grundwasservorkommens er-geben sich weder großräumig noch im Bereich des sich um die Brunnen ausbildenden Absenktrichters begative Auswir-kungen auf die Biosphäre. Die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt werden durch das Vorhaben nicht nachteiligt beeinträchtigt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Altötting
Sachgebiet 21 - Wasserrecht
Bahnhofstr. 38
84503
Altötting
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-aoe.de |
Telefon: | +49 8671 502-0 |
Fax: | +49 8671 502-250 |
URL: | https://www.lra-aoe.de |
Datum der Entscheidung
11.01.2022