Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Heizkraftwerk Altenstadt GmbH und Co. KG, Triebstraße 90, 86972 Altenstadt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Biomasseheizkraftwerkes insbesondere durch die Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um Ersatzbrennstoffe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964/1 der Gemarkung Altenstadt beantragt. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenteile, bzw. Maßnahmen: - Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um den Einsatz von Ersatzbrennstoff, - Errichtung eines neuen Brennstoffbunkers für EBS als Rundbau mit einem Durchmesser von 20 m und insgesamt 4 Andockstationen für die LKW Entladung sowie eines Aufbaus zur Aufnahme der Krananlage, - Errichtung eines zum Bunker gehörenden Gewebefilters zur Abluftreinigung, - Errichtung von Luftkanälen zur Nutzung der Bunkerabluft als Verbrennungsluft für die Wirbelschichtfeuerung, inkl. Kamin zur Ableitung der gereinigten Abluft bei Stillstand der Wirbelschichtfeuerung, - Anpassung / Ergänzung der Fördertechnik, um den EBS aus dem Bunker über Zuteiler, Sichter und Förderschnecken in die Wirbelschichtfeuerung zu fördern, - Erweiterung der Rauchgasreinigungsanlage um folgende Komponenten: Zyklon zur Abscheidung von Staub aus dem Wirbelschichtfeuerung, Station zur Zudosierung von Aktivkoks vor die Gewebefilter der Rauchgasreinigung und der Siloabluftreinigung, Station zur Dosierung eines hochtemperaturstabilen Adsorbens in den Feuerraum der Wirbelschichtfeuerung, Silo zur Zwischenlagerung von Zyklonasche, Silo für hochtemperaturstabiles Adsorbens, - Änderung der SNCR-Anlage und der zugehörigen Ammoniakwasserversorgung, - Entfall der Genehmigung für den bisher noch nicht errichteten Reservekessel mit 13,04 MW zur Verfeuerung von Heizöl EL und Erdgas. Das Änderungsvorhaben betrifft eine Anlage nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV und bedarf eines vereinfachten Verfahrens nach § 16 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 19 BImSchG. Die Regierung von Oberbayern führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch, da erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Oberbayern
Maximilianstr. 39
80538
München
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-ob.bayern.de |
Telefon: | +49 89 2176-0 |
Fax: | +49 89 2176-2914 |
URL: | http://www.regierung.oberbayern.bayern.de |
Datum der Entscheidung
16.03.2021