Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Heizkraftwerk Altenstadt GmbH und Co. KG, Triebstraße 90, 86972 Altenstadt hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 16 Abs. 2 BImSchG für die wesentliche Änderung des Biomasseheizkraftwerkes insbesondere durch die Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um Ersatzbrennstoffe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1964/1 der Gemarkung Altenstadt beantragt.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Anlagenteile, bzw. Maßnahmen:

- Erweiterung der bestehenden Brennstoffpalette um den Einsatz von Ersatzbrennstoff,
- Errichtung eines neuen Brennstoffbunkers für EBS als Rundbau mit einem Durchmesser von 20 m und insgesamt 4 Andockstationen für die LKW Entladung sowie eines Aufbaus zur Aufnahme der Krananlage,
- Errichtung eines zum Bunker gehörenden Gewebefilters zur Abluftreinigung,
- Errichtung von Luftkanälen zur Nutzung der Bunkerabluft als Verbrennungsluft für die Wirbelschichtfeuerung, inkl. Kamin zur Ableitung der gereinigten Abluft bei Stillstand der Wirbelschichtfeuerung,
- Anpassung / Ergänzung der Fördertechnik, um den EBS aus dem Bunker über Zuteiler, Sichter und Förderschnecken in die Wirbelschichtfeuerung zu fördern,
- Erweiterung der Rauchgasreinigungsanlage um folgende Komponenten:
 Zyklon zur Abscheidung von Staub aus dem Wirbelschichtfeuerung,
 Station zur Zudosierung von Aktivkoks vor die Gewebefilter der Rauchgasreinigung und der Siloabluftreinigung,
 Station zur Dosierung eines hochtemperaturstabilen Adsorbens in den Feuerraum der Wirbelschichtfeuerung,
 Silo zur Zwischenlagerung von Zyklonasche,
 Silo für hochtemperaturstabiles Adsorbens,
- Änderung der SNCR-Anlage und der zugehörigen Ammoniakwasserversorgung,
- Entfall der Genehmigung für den bisher noch nicht errichteten Reservekessel mit 13,04 MW zur Verfeuerung von Heizöl EL und Erdgas.


Das Änderungsvorhaben betrifft eine Anlage nach Nr. 8.1.1.3 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV und bedarf eines vereinfachten Verfahrens nach § 16 Abs. 2 Satz 3 i.V.m. § 19 BImSchG.

Die Regierung von Oberbayern führt antragsgemäß ein Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 2 BImSchG durch, da erhebliche nachteilige Auswirkungen durch das Vorhaben nicht zu erwarten sind und eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Oberbayern

Maximilianstr. 39
80538 München
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de
Telefon: +49 89 2176-0
Fax: +49 89 2176-2914
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de

Datum der Entscheidung

16.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Vermerk Altenstadt final ( UVP-Vermerk Altenstadt final.docx )