Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das zu prüfende Vorhaben besteht aus der zukünftigen Annahme und Einleitung des Grubenwassers des ehemaligen Bergwerks Ibbenbüren. Hierzu ist die Grubenwasserhaltung des letzten aktiven Betriebsbereichs, des Ostfeldes, temporär zum Zweck des Grubenwasseranstiegs eingestellt worden, um somit den Grubenwasserspiegel auf ein Annahmeniveau von +63 m NN zu heben. Dieses Annahmeniveau wurde als optimales Niveau für einen langfristigen Grubenwasserspiegel ermittelt. Nach dem Erreichen dieses Zielniveaus muss das Grubenwasser des Ostfeldes erneut angenommen und abgeleitet werden. Die dann anzunehmende Wassermenge aus dem Ostfeld ist gegenüber der ursprünglich gehobenen Wassermenge aus der tieferen Wasserhaltung deutlich reduziert. Auch werden die ausgetragenen Stofffrachten deutlich geringer sein.

Da der beantragte Planzustand unter bestimmten baulichen Voraussetzungen ggf. nur mit einem Zwischenschritt erreicht werden kann, ist zusätzlich der diesen Zwischenschritt beschreibende Besicherungsfall zu betrachten. Im Planzustand erfolgt die Annahme des Grubenwassers des West- und Ostfeldes aus dem Auslaufbauwerk des Grubenwasserkanals im freien Gefälle in den Stollengraben. Nach der Aufbereitung des Grubenwassers in der Anlage zur Grubenwasseraufbereitung in Gravenhorst wird das nunmehr aufbereitete Wasser wiederum über den Stollenbach in die Hörsteler Aa eingeleitet.

Die voraussichtlich anstehende Grubenwassermenge beträgt im Planzustand im Mittel ca. 6,8 Mio. m³/Jahr bzw. max. 8,4 Mio. m³/Jahr. Im Besicherungsfall wird das Grubenwasser des Ostfeldes in einer temporären Anlage zur Grubenwasseraufbereitung am Standort Püsselbüren aufbereitet, sofern zum Zeitpunkt des Erreichens des Annahmeniveaus des Grubenwassers der Grubenwasserkanal noch nicht fertiggestellt sein sollte. In diesem Fall ist eine temporäre Grubenwasserannahme am bestehenden Standort Oeynhausen bei rd. +55 m NN vorgesehen, von wo das gehobene Grubenwasser wie bisher über den Ibbenbürener Förderstollen und den verrohrten Stollenbach den Püsselbürener Klärteichen zugeführt wird. Von dieser temporären Anlage am Standort Püsselbüren wird das aufbereitete Grubenwasser über eine bestehende Ableitung in die Ibbenbürener Aa eingeleitet. In diesem Besicherungsfall beträgt die voraussichtliche Einleitmenge von Ostfeldwasser in die Ibbenbürener Aa im Mittel ca. 2,35 Mio. m³/Jahr bzw. max. 2,9 Mio. m³/ Jahr. Weitere max. 5,5 Mio. m³/Jahr Westfeldwasser werden wie bisher aus der bestehenden Anlage Gravenhorst in die Hörsteler Aa eingeleitet.

Für den Besicherungsfall werden im Vergleich zum Ausgangszustand geringere Grubenwassermengen mit einer geringeren Stofffracht über den Stollengraben in die Ibbenbürener Aa abgeleitet, wohingegen sich die Situation der Annahme und Ableitung des Westfeldwassers nicht verändert. Insgesamt ergibt sich hierdurch aufgrund der insgesamt geringeren Grubenwassermenge mit der geringeren Stofffracht ein Zustand, der positiv für die ökologische Funktion des Fließgewässers Ibbenbürener / Hörsteler Aa zu werten ist.

Für den Planzustand werden die gemeinsam angenommenen Grubenwässer des West- und Ostfeldes nach Aufbereitung in der Anlage in Gravenhorst über den Stollengraben an der bestehenden Einleitstelle Gravenhorst in die Hörsteler Aa eingeleitet. Die Einleitung des Ostfeldwassers an der Einleitstelle Püsselbüren entfällt hiermit und befreit somit das Fließgewässersystem Ibbenbürener / Hörsteler Aa auf ca. 2,7 km von den stofflichen Belastungen, des Grubenwassers. Die mit der Einstellung der Einleitung am Standort Püsselbüren einhergehende geringfügige Erhöhung der Einleitung an der Einleitstelle Gravenhorst führt dort nicht zu relevanten Veränderungen.

Durch die Verringerung der eingeleiteten Grubenwassermenge in das Gewässersystem der Ibbenbürener / Hörsteler Aa werden die Abflussverhältnisse dem natürlichen Abflussregime angenähert. Zusätzlich wird die gesamtstoffliche Belastung insgesamt reduziert, wodurch sich die ökologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässersystems verbessern kann. Hierdurch ergeben sich in der Tendenz positive Entwicklungen für andere Schutzgüter, die mit dem Fließgewässersystem interagieren. Aus dem Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt profitieren die gewässergebundenen Arten, im Fall der Überflutung der Überschwemmungsflächen das Schutzgut Boden und das damit verbundene Schutzgut Grundwasser.

Die vorhabenbedingten Auswirkungen können keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter hervorrufen.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 61 - Nachhaltigkeit im Bergbau

Goebenstr. 25
44135 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: poststelle@bra.nrw.de
Telefon: 02931 82-0
URL: https://www.bra.nrw.de

Datum der Entscheidung

09.02.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

210209_bekanntgabe-text_amtsblatt ( 210209_bekanntgabe-text_amtsblatt.pdf )