Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Eigentümer des Grundstückes der Flur-Nr. 968 der Gemarkung Biburg beabsichtigt die Umverlegung des Stahlbetonrohres für den Biburger Bach (Gewässer III. Ordnung) auf seinem Flurstück. Entgegen den alten Planunterlagen verläuft die derzeitige Trasse um ca. 4,0 – 5,0 m weiter nördlich in dem Grundstück. Dies hat zur Folge, dass die Verrohrung sehr nahe am bestehenden Gebäude vorbeiläuft und teilweise sogar überbaut ist. Da sich das Stahlbetonrohr mittlerweile in einem schlechten baulichen Zustand befindet, saniert werden muss und dies durch die teilweise Überbauung einen erheblichen Aufwand darstellt, soll das Stahlbetonrohr verlegt werden. Für die Verrohrung ist ein Ausgleich (ökologische Aufwertung der Biber) notwendig, der in Abstimmung mit der Gemeinde Diedorf im Bereich des gemeindlichen Grundstückes Flur-Nr. 619 der Gemarkung Biburg vorgenommen werden soll. Die (Neu-)Verrohrung der Biber stellt den Tatbestand eines Gewässerausbaus gemäß § 67 Abs. 2 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar. Bei den geplanten ökologischen Aufwertungen des Gewässerlaufes der Biber auf dem Grundstück Flur-Nr. 619 der Gemarkung Biburg handelt es sich um Unterhaltungsmaßnahmen, die keiner wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Augsburg
Prinzregentenplatz 4
86150
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-a.bayern.de |
Telefon: | +49 821 3102-0 |
Fax: | +49 821 3102-2209 |
URL: | http://www.landkreis-augsburg.de |
Datum der Entscheidung
27.06.2022