Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Kläranlage Breitengüßbach wurde ursprünglich als Belebungsanlage mit getrennter Schlammstabilisierung konzipiert und für 6.850 EW bemessen. Das damalige Konzept zur getrennten Klärschlammstabilisierung (Kaltfaulung) entspricht heute nicht mehr den Allge-mein Anerkannten Regeln der Technik, nach denen eine Abwasserbehandlungsanlage errichtet und betrieben werden muss. Es besteht von Seiten der Genehmigungsbehörde im Rahmen der wasserrechtlichen Ge-nehmigung die Forderung nach einer entsprechenden Sanierungsplanung. Darüber hinaus sind große Teile der Technischen Ausrüstung am Ende Ihrer Lebensdauer angelangt und müssen erneuert werden. Durch den Neubau eines zweiten Belebungsbeckens und das damit realisierbare Ver-fahren einer simultan aeroben Schlammstabilisierung kann insbesondere auch die Sanierungsauflage einer Schlammbehandlung nach dem Stand der Technik erreicht werden. Die Gemeinde Breitengüßbach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 26. September 2012, Az.: 42.2-641.81-Nr. 212/2011 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Breitengüßbach in den Unteroberndorfer Graben. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2020. Da die Gewässerbenutzung weiterhin ausgeübt werden soll und das Vorhaben der wasser-rechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 8 Abs. 1 WHG bedarf hat die Gemeinde Breitengüßbach beim Landratsamt Bamberg mit Schreiben vom 7. Januar 2020 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens für das oben genannte Vorhaben beantragt. Da das Vorhaben der öffentlichen Abwasserbeseitigung dient, beabsichtigt das Landratsamt Bamberg eine gehobene Erlaubnis im Sinne der §§ 15 Abs. 1, 10 Abs. 1 WHG für die Dauer von 20 Jahren zu erteilen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Bamberg
FB 42.2 Wasserrecht
Ludwigstr. 23
96052
Bamberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-ba.bayern.de |
Telefon: | +49 951 85-0 |
Fax: | +49 951 85-150 |
URL: | http://www.landkreis-bamberg.de |
Datum der Entscheidung
29.05.2020