Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag nach § 16 BImSchG für die wesentliche Änderung der Vielstoffanlage zur Herstellung von organischen Chemikalien (P1-Anlage) der Schill & Seilacher Chemie GmbH am Standort Pirna-Neundorf. Die Änderung beinhaltet im Wesentlichen neben der baulichen Wiedererrichtung des Gebäudes der P1-Anlage, die Errichtung einer Schallschutzwand, eines zusätzlichen Kaltwassersatzes (U 165 (G8) an Stützwand), die Verlegung der Emissionsquelle E1 (Abluftkamin), eine Vielzahl an Veränderungen der Anlagentechnik in den Betriebseinheiten (BE) 1 bis 3, den Betrieb von Füllstellen gemäß Betriebssicherheitsverordnung, die Erhöhung der Lärmimmissionswerte nachts an den Immissionsorten Alt-Neundorf 10 von 40 dB(A) auf 43 dB(A) und Vorwerkstraße 9 von 43 dB(A) auf 45 dB(A) sowie die Erhöhung des Grenzwertes der Wahrnehmung von Gerüchen von 6 % der Jahresstunden auf 7,9 % der Jahresstunden. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage soll im Juli 2018 erfolgen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3, 4 und 6 BImSchG in Verbindung mit §§ 8 bis 10a und 12 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S. 1298) geändert worden ist (9. BImSchV), öffentlich bekannt gemacht. Das Vorhaben bedarf nach Nummer 4.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14b des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist (UVPG) einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Das Unternehmen hat sich freiwillig für die Durchführung einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung entschieden und die entsprechenden Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Für dieses Vorhaben wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn gemäß § 8a BImSchG für die Errichtung von Anlagenteilen beantragt. Der Genehmigungsantrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BImSchG (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse),
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Immissionsschutz
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schwarz, Uwe, Herr
Sachsen
Deutschland
E-Mail: | umwelt@landratsamt-pirna.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
30.07.2018
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
26.02.2018 - 26.02.2018
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
25.09.2017 - 24.10.2017