Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Oldenburg, Kaiserstraße 27, 26122 Oldenburg hat für das o. g. Vorhaben bei der NLStBV (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) beantragt. Die vorliegende Planung umfasst den Neubau der Küstenautobahn A 20 im Abschnitt 2 zwischen der A 29 bei Jaderberg und der B 437 bei Schwei. Die Baustrecke beginnt östlich des geplanten Autobahnkreuzes A 20/A 29, umfährt zunächst in einem Linksbogen, gefolgt in einem Rechtsbogen ein Waldgebiet bei Gut Hahn, um dann in einer relativ gestreckten Linienführung Richtung Osten zu verlaufen. Nach der Querung der L 864 (Jaderlangstraße) schwenkt die Trasse in nordöstlichr Richtung ab. Diese Grundrichtung wird mit einer gestreckten Linienführung bis zum Bauende nach der B 437 beibehalten. Das Ende der Baustrecke liegt unmittelbar nordöstlich der B 437. Das geplante Straßenverkehrsvorhaben mit einer Länge von 22,45 km stellt den 2. Bauabschnitt der geplanten ca. 120 km langen A 20 zwischen Westerstede und Drochtersen dar. Für das Vorhaben besteht nach § 6 i.V.m. Nr. 14.3 "Bau einer Autobahn" der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Planfeststellungsverfahren wurde am 1. Dezember 2017 von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingeleitet. Die Planunterlagen haben in der Zeit vom 8. Januar 2018 bis einschließlich zum 7. Februar 2018 bei den folgenden Gemeinden zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegen: Gemeinde Rastede, Gemeinde Wiefelstede, Gemeinde Bad Zwischenahn, Stadt Westerstede, Gemeinde Butjadingen, Gemeinde Ovelgönne, Gemeinde Jade, Gemeinde Stadland, Stadt Brake, Stadt Elsfleth, Stadt Varel, Stadt Leer (Ostfriesland), Samtgemeinde Jümme, Gemeinde Uplengen. Eingegangen sind 46 Stellungnahmen von Behörden/Trägern öffentlicher Belange und rund 450 Einwendungen Privater. Die Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Vorhabenträgerin zur Bearbeitung übergeben. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, hier die Niederlassung Nordwest - Außenstelle Oldenburg, Vorhabenträgerin.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Göttinger Chaussee 76 A
30453
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@nlstbv.niedersachsen.de |
Telefon: | +49 (0)511 30 34 01 |
Fax: | +49 (0)511 30 34 20 99 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.01.2018 - 07.02.2018