Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt den Knotenpunkt der L 1096 und der L 720 (sowie zwei Ortsstraßen) zu einem Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Die gesamte Ausbaustrecke liegt innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraßen in Neudenau. Die Linienführung der L 1096 wird unwesentlich verändert. Die Verkehrsmengen erhöhen sich aufgrund des Ausbaus nicht. Lärm- und Schadstoffemissionen werden tendenziell durch den flüssigeren Verkehrsablauf verringert. Der Umfang der versiegelten Flächen erhöht sich in geringem Umfang. Die dadurch entstehenden erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen werden durch die Maßnahmen im LBP ausgeglichen. Der Abfluss von befestigten Flächen wird nur geringfügig erhöht. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets und des Vogelschutzgebiets entstehen nicht. Bei Beachtung des § 39 Abs. 5 BNatSchG (Rodungen nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar) werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Auf Grund der bestehenden Planungsvereinbarung zwischen den Straßenbaulastträgern Land Baden-Württemberg vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart und der Stadt Neudenau wird das erforderliche Baurecht durch einen Bebauungsplan der Gemeinde sichergestellt. Für dieses Vorhaben war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 2 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.18.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 24.02.2010 (UVPG) zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370) durchzuführen. Dabei wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzkriterien liegen nicht vor. Bei dem betrachteten Vorhaben wird der Knotenpunkt der L 1096 und der L 720 (sowie zwei Ortsstraßen) zu einem Kreisverkehrsplatz ausgebaut. Die gesamte Ausbaustrecke liegt innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen der Landesstraßen in Neudenau. Die Linienführung der L 1096 wird unwesentlich verändert. Die Verkehrsmengen erhöhen sich aufgrund des Ausbaus nicht. Lärm- und Schadstoffemissionen werden tendenziell durch den flüssigeren Verkehrsablauf verringert. Der Umfang der versiegelten Flächen erhöht sich in geringem Umfang. Die dadurch entstehenden erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen werden durch die Maßnahmen im Landschaftspflegerischen Begleitplan ausgeglichen. Der Abfluss von befestigten Flächen wird nur geringfügig erhöht. Erhebliche Beeinträchtigungen der Schutz- und Erhaltungsziele des FFH-Gebiets und des Vogelschutzgebiets entstehen nicht. Bei Beachtung des § 39 Abs. 5 BNatSchG (Rodungen nur zwischen 1. Oktober und 28. Februar) werden keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll deshalb unterbleiben. Eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 44 Straßenplanung, Sachgebiet Landschaftsplanung Dienstgebäude: Industriestraße 5, 70565 Stuttgart-Vaihingen und bei der Stadt Neudenau, Bauamt, Hauptstr. 27, 74861 Neudenau während der Servicezeit eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Stadt Neudenau

Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: zentrale@neudenau.de
Telefon: 06264 92780-0
Fax: 06264 92780-49
URL: https://www.neudenau.de

Datum der Entscheidung

18.09.2018

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2018-09-18 Bekanntmachung UVP ( 2018-09-18 Bekanntmachung UVP.pdf )