Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma UKA Cottbus Projektentwicklung GmbH & Co. KG beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf dem Grundstück in der Gemarkung Trebitz, Flur 5, Flurstück 103 die wesentliche Änderung der mit Datum vom 07. Januar 2021 genehmigten Windkraftanlage (WKA). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Änderungsvorhaben nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in Verbindung mit § 9 Absatz 4 und § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Änderungsvorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Änderungsvorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam, OT Groß Glienicke
Postfach 60 10 61
14410 Potsdam
OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: T12@LfU.Brandenburg.de
Telefon: +49 35549911411

Datum der Entscheidung

18.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung des Unterbleibens einer UVP ( Feststellung des Unterbleibens einer UVP.pdf )