Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Shell Deutschland Oil GmbH, Suhrenkamp 71-77 in 22335 Hamburg beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Rostocker Straße 6, 14641 Wustermark in der Gemarkung Wustermark, Flur 2, Flurstücke 529, 531 und 1294 eine LNG (Liquefied Natural Gas)-Betankungsanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 9.1.1.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 9.1.1.3S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, der örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse sowie der vom Vorhabenträger vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen lässt das Vorhaben (Errichtung und Betrieb einer LNG-Betankungsanlage) keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
08.12.2021