Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die bereits bestehende Biogasanlage wurde ursprünglich mit Bescheid vom Jahr 2010 erstmals baurechtlich genehmigt. Mit Anzeige gemäß § 67 Abs. 2 BImSchG vom 05.06.2012 wurde die Anlage durch das Überschreiten des Schwellenwertes von 1,2 Mio. Nm³/a Rohgaserzeugung in den Geltungsbereich des BImSchG überführt. Mit dem Änderungsgenehmigungsbescheid vom 24.06.2016 wurde der Zubau eines weiteren BHKWs verbunden mit einer Leistungserhöhung und der Erhöhung der Einsatzstoffmenge durchgeführt. Damit wurde die Genehmigungsschwelle nach Nr.1.2.2.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV von 1 MW erstmals überschritten und die Anlage nach § 4 BImSchG i. V. m. § 1 Abs.1 u. 2. d. 4. BImSchV und Nr. 1.2.2.2 sowie Nr. 8.6.3.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erstmals immissionsschutzrechtlich genehmigt. Mit dem Änderungsbescheid vom 09.03.2018 wurde die Leistungssteigerung der bestehenden BHKWs sowie der Zubau eines neuen BHKWs genehmigt. Mit der Anzeige vom 01.12.2018 wurde die jährliche Einsatzstoffmenge auf max. 17.800 t/a erhöht, bei gleichbleibender jährlicher Biogaserzeugungsmenge. Der Übersicht halber wird die Erhöhung der Einsatzstoffmengen nachfolgend ebenfalls als Änderung dargestellt.
Beantragt ist nun die Errichtung und Betrieb eines neuen Endlagerbehälters 3 mit geruchsdichter Abdeckung sowie ein Gärrestseparator. Das Endlager 3 besitzt einen Durchmesser von 30,0 m und eine Höhe von 8,0 m bzw. eine nutzbare Höhe von 7,5 m, dies ergibt ein nutzbares Volumen von 5.301 m³. Durch den Zubau vom Endlager 3 erhöht sich das maximale Lagervolumen für flüssigen Gärrest von bisher 5.158 m³ auf 10.459 m³. Das Foliengasspeichervolumen bleibt durch die geruchsdichte Abdeckung bei bisher ca. 2.500 m³ unverändert. Das maximale Gasvolumen bei leeren Endlagerbehältern (Vorhandensein gefährlicher Gase) bleibt dadurch auch unverändert. Ein Bebauungsplan für die Biogasanlage besteht bereits.
Damit ist eine Genehmigung nach §16 BImSchG i.V.m. § 1 Abs. 1 u. 2 d. 4. BImSchV und Nr. 1.2.2.2, Nr. 8.6.3.2 sowie Nr. 9.36 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erforderlich. Die Genehmigung umfasst sowohl die Verbrennungsmotoranlagen wie auch die Biogaserzeugungsanlage.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Landshut
SG 43 - Umwelt- und Immissionsschutz
Veldener Straße 15
84036
Landshut
Bayern
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E-Mail: | immissionsschutz@landkreis-landshut.de |
Telefon: | +49 871 408-0 |
Fax: | +49 871 408-1001 |
URL: | http://www.landkreis-landshut.de |
Datum der Entscheidung
02.06.2020