Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch den Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Tübingen, hat beim Landratsamt Tübingen die wasserrechtliche Planfeststellung für die notwendigen Maßnahmen zur Revitalisierung des Neckars und zum Hochwasserschutz am Neckar für nachstehend aufgeführten Bereich beantragt. Das Planungsgebiet für die Revitalisierung beginnt unterstrom des Wasserkraftstandorts Brückenstraße in Tübingen, direkt nach Einmündung des Unterwasserkanals und reicht bis zur Brücke Stuttgarter Straße. Auf einer Länge von ca. 900 m soll der Neckar naturnah umgestaltet, die Gewässerstruktur verbessert und wertvolle, gewässertypische Lebensräume geschaffen werden. Der beantragte Hochwasserschutz erstreckt sich rechtsufrig zwischen Neckar und Bismarckstraße, beginnend auf Höhe des Gebäudes Bismarckstraße 8, flussabwärts bis zur Brücke Stuttgarter Straße. Linksufrig beginnen die Maßnahmen auf Höhe des Vereinsgebäudes Hochschulsport Universität Tübingen und erstrecken sich entlang des Neckars bis zur Einmündung Ammer und entlang der Ammer von der Einmündung Ammer bis zur Ammerbrücke Gartenstraße.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Tübingen
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung Umwelt und Gewerbe
Wilhelm-Keil-Straße 50
72072
Tübingen
Postfach 1929
72009 Tübingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umwelt.gewerbe@kreis-tuebingen.de |
Telefon: | 07071 207-4102 |
Fax: | 07071 207-4199 |
URL: | https://www.kreis-tuebingen.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
06.12.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
18.07.2022 - 17.08.2022