Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg, hat am 27. November 2020, vervollständigt am 24. März 2021, bei der zuständigen Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft die Genehmigung, für die Änderung einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren bei nicht gefährlichen Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen oder mehr je Stunde (Klärschlammverbrennungsanlage VERA), auf dem Grundstück Köhlbranddeich 3, 20547 Hamburg, Gemarkung Steinwerder/Waltershof, Flurstücke 1442 und 1969, beantragt. Die Änderung der Klärschlammverbrennungsanlage VERA umfasst die Errichtung und den Betrieb: • einer vierten Verbrennungslinie (Wirbelschichtkessel) mit einer Durchsatzkapazität von 4,5 t/Stunde, • einer Dampfturbine, • einer Fremdschlammannahme, • drei Klärschlammtrocknern mit einer Durchsatzkapazität von 21,5 t/h, • zwei Nassschlammsilos mit einer Lagerkapazität von je ca. 1.300 t, • sowie Nebeneinrichtungen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.1.1.3 (Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einer Durchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde), Verfahrensart G, des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Anlage 1 Nr. 8.1.1.2 ist für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Immissionsschutz und Abfallwirtschaft (I)
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Betrieblicher Umweltschutz (I 1)
Neuenfelder Straße 19
21109
Hamburg
Deutschland
E-Mail: | Immissionsschutz@bukea.hamburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
23.07.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
09.04.2024
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
31.08.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
24.04.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
14.03.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.04.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
27.07.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
19.08.2021 - 19.08.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
13.04.2021 - 12.05.2021