Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Thermische Nutzung von oberflächennahem Grundwasser auf Flur-Nr. 458/15, Gem. Waldkraiburg, Stadt Waldkraiburg Die Anlagenteile zur Gewässerbenutzung bestehen aus einem Entnahmebrunnen mit zwei Unterwassermotorpumpen und einem Schluckbrunnen. Die Entfernung der beiden Brunnen zueinander beträgt ca. 212 m. Das geförderte Grundwasser wird über zwei Zwischenkreis-plattenwärmetauscher geführt und nach der thermischen Nutzung (Erwärmung oder Abkühlung) über das Grundwasser-Rohrleitungssystem wieder in das Grundwasser unterhalb der Grundwasseroberfläche eingeleitet. Der Zwischenkreisplattenwärmetauscher hat die Funktion einer technischen Schnittstelle vom Grundwasser zur Haustechnik. Haustechnikseitig wird im Sekundärkreislauf reines Wasser ohne Zusätze verwendet. Die maximale Entnahmemenge beträgt 233.000 m³ pro Jahr, die maximale Erwärmung des entnommenen Grundwassers 6 K. Die Entnahme des Grundwassers mittels Entnahmebrunnen und die Wiedereinleitung in den Schluckbrunnen bedürfen jeweils einer wasserrechtlichen Erlaubnis (§ 2 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Abs. 1 Nrn. 5 und 4, § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz, Art. 15 Abs. 1 Bayer. Wassergesetz). Weiterhin unterliegt die Grundwasserentnahme in dieser Höhe einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach Anhang 1 Nr. 13.3.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf am Inn
Töginger Str. 18
84453
Mühldorf am Inn
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@lra-mue.de |
Telefon: | +49 8631 699-0 |
Fax: | +49 8631 699-699 |
URL: | http://www.landkreis-muehldorf.de |
Datum der Entscheidung
24.09.2020